In den meisten Ländern der Welt ist das Rechtssystem eine Kombination aus dem geltenden Gesetz und dem Brauch. In Deutschland ist das Rechtssystem jedoch etwas anders strukturiert. Zunächst einmal ist es in zwei große Bereiche unterteilt: das Zivilrecht und das Strafrecht. Das Zivilrecht regelt die Beziehungen zwischen Bürgern, während das Strafrecht die Beziehungen zwischen dem Staat und den Bürgern regelt.
Das deutsche Rechtssystem basiert auf dem Grundsatz der Gewaltenteilung, der in Artikel 20 des Grundgesetzes verankert ist. Danach ist die Bundesrepublik Deutschland in drei Gewalten unterteilt: die Legislative (das Parlament), die Exekutive (die Regierung) und die Judikative (die Gerichte). Jede dieser Gewalten hat ihre eigenen Aufgaben und Befugnisse, die sich gegenseitig kontrollieren und begrenzen.
Dieser Blog-Artikel soll einen kurzen Überblick über das deutsche Rechtssystem geben. Zunächst wird auf die Geschichte des deutschen Rechtssystems eingegangen, bevor im Folgenden auf die Struktur und Funktion des heutigen Systems näher eingegangen wird.
Das deutsche Rechtssystem im Überblick
In Deutschland gibt es ein staatliches Rechtssystem, das auf dem Grundgesetz basiert. Das deutsche Rechtssystem sieht vor, dass jeder Bürger das Recht hat, vor einem Gericht seine Ansprüche geltend zu machen. In Deutschland gibt es verschiedene Gerichtshierarchien, je nachdem, welchen Rechtsstreit man verfolgt.
Die höchste Instanz in Deutschland ist das Bundesverfassungsgericht, das über die Verfassungswidrigkeit von Gesetzen entscheidet. Unterhalb des Bundesverfassungsgerichts befinden sich die Ordentlichen Gerichte. Die Ordentlichen Gerichte sind in erster Instanz die Amts- und Landgerichte, in zweiter Instanz die Oberlandesgerichte und in dritter und letzter Instanz das Bundesgerichthof.
Die Zivilgerichtsbarkeit ist für Streitigkeiten zuständig, die sich aus dem Privatrecht ergeben. Das Privatrecht regelt die Beziehungen zwischen Privatpersonen untereinander oder zwischen Privatpersonen und Unternehmen. Die meisten Streitigkeiten im Bereich des Privatrechts werden von den Amts- und Landgerichten in erster Instanz entschieden.
Die Strafgerichtsbarkeit ist für Straftaten zuständig, die gegen das Strafrecht verstoßen. Die meisten Straftaten werden von den Amts- und Landgerichten in erster Instanz entschieden. In schwereren Fällen wird der Fall an das Oberlandesgericht weitergeleitet. In besonders schweren Fällen kann der Fall an den Bundesgerichthof weitergeleitet werden.
Die Rolle der Gerichte
In Deutschland gibt es drei Arten von Gerichten: die Verwaltungsgerichte, die Arbeitsgerichte und die allgemeinen Zivilgerichte. Jede dieser Gerichtsarten hat eine spezielle Aufgabe. Die Verwaltungsgerichte prüfen die Rechtmäßigkeit von staatlichen Handlungen, die Arbeitsgerichte regeln Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und die allgemeinen Zivilgerichte entscheiden über Streitigkeiten zwischen Privatpersonen.
Die höchsten Gerichte in Deutschland sind der Bundesgerichtshof (BGH) und der Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Der BGH ist für Zivil- und Strafsachen zuständig, während der BVerfG für Fragen der Verfassungsinterpretation zuständig ist. Beide Gerichte haben ihren Sitz in Karlsruhe.
Der Streitfall vor Gericht
Der Streitfall vor Gericht ist ein komplexer Prozess, der sich über mehrere Stufen erstrecken kann. Zunächst muss ein Antrag auf Zustellung des Klageverfahrens beim zuständigen Gericht eingereicht werden. Dieser Antrag wird dann an den Beklagten weitergeleitet, der innerhalb einer bestimmten Frist reagieren muss. Wenn der Beklagte nicht reagiert, kann das Gericht eine Verurteilung aussprechen.
In dem Streitfall vor Gericht müssen die Parteien zunächst ihre Ansichten darlegen und begründen. Anschließend wird das Gericht entscheiden, ob es zu einer mündlichen Verhandlung kommt oder nicht. In einer mündlichen Verhandlung wird der Streitfall vor Gericht von einem Richter oder einer Richterin entschieden. In manchen Fällen kommt es jedoch auch zu einer schriftlichen Entscheidung, wenn beispielsweise keine neuen Argumente vorgebracht wurden.
Ein Urteil des Gerichts ist in aller Regel endgültig und kann nur durch einen neuen Antrag auf Zustellung des Klageverfahrens angefochten werden. Dieser muss allerdings stichhaltige Gründe vorbringen, warum das Urteil des ersten Gerichts aufgehoben oder geändert werden sollte.
Das Urteil des Gerichts
Im Urteil wird festgestellt, ob der Angeklagte schuldig oder nicht schuldig ist. Wenn das Gericht entscheidet, dass der Angeklagte schuldig ist, wird auch das Strafmaß festgelegt. Das Strafmaß kann je nach Schwere der Tat unterschiedlich ausfallen und reicht von einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe.
In manchen Fällen kann das Gericht auch entscheiden, dass der Angeklagte zwar schuldig ist, aber keine Strafe verhängt wird. Dies kann zum Beispiel bei Jugendlichen oder Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen der Fall sein. In diesen Fällen wird meist eine sogenannte Bewährungsstrafe verhängt. Das bedeutet, dass der Angeklagte zunächst eine Probezeit hat, in der er sich bewähren muss. Wenn er in dieser Zeit keine weiteren Straftaten begeht, wird die Strafe erlassen.